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Vernehmlassung zur Teilrevision der Kirchenverfassung: 33 Stellungnahmen eingegangen

Der Landeskirchenrat hat in der Frühjahrssynode 2021 den Auftrag erhalten, eine Änderung der Kirchenverfassung (KiV) im Hinblick auf eine erleichterte Fusion von Kirchgemeinden zu prüfen und dazu eine Vorlage zuhanden der Synode zu erarbeiten. Da die letzte generelle Teilrevision der Verfassung bereits rund zehn Jahre zurückliegt, setzte der Landeskirchenrat eine Arbeitsgruppe ein, welche in mehreren Sitzung einen Vorschlag für eine Teilrevision ausarbeitete. Dieser Vorschlag wurde Ende November 2022 in die Vernehmlassung geschickt. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf den 20. Januar 2023 festgelegt und später bis zum 17. Februar 2023 verlängert.


Insgesamt sind 33 Stellungnahmen eingegangen, davon 24 von Kirchgemeinden, je eine der Finanz- und Kirchendirektion BL, der Rekurskommission der Synode, der Prüfungskommission der Synode, des Bistums Basel und der Pastoralkonferenz sowie vier von Einzelpersonen. Die Stellungnahmen bezogen sich vor allem auf die Zusammensetzung der Synode und des Landeskirchenrats. Die Mehrheit wünscht, dass die pastorale Seite weiterhin in den Gremien vertreten sein soll.


Nun wird eine Kompromisslösung erarbeitet. Alle Änderungen sind durch die Synode zu beschliessen und anschliessend durch eine Volksabstimmung in Kraft zu setzen.

Die erste Lesung ist für die Frühjahrssynode 2023 geplant, die zweite Lesung und Beschlussfassung für die Herbstsynode 2023. Somit ist die Durchführung der landeskirchlichen Volksabstimmung im Jahr 2024 und die Inkraftsetzung im 2025 möglich.


Den vollständigen Bericht zur Vernehmlassung (Stand November 2022) finden Sie hier:

Bericht zur Vernehmlassung der Verfassung der Landeskirche (KiV)
.pdf
PDF herunterladen • 157KB

Die synoptische Darstellung zur Teilrevision finden Sie hier:

Synoptische Darstellung zur Teilrevision der Verfassung der Landeskirche (KiV)
.pdf
PDF herunterladen • 948KB

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