Der am 12. September veröffentlichte Schlussbericht zum Pilotprojekt zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts hat die Schweiz erschüttert. Die wichtige Aufarbeitung wird über die nächsten drei Jahre weitergeführt und damit die an der kirchlichen Basis arbeitenden Menschen noch länger beschäftigen.
Die Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt die Baselbieter Pfarreien, Kirchgemeinden und Fach- wie Spezialseelsorgestellen bei Fragen rund um die Kommunikation zur weiteren Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz und beim Dialog mit den Kirchenmitgliedern.
Hierfür wird auch eine laufend ergänzte Plattform mit Hilfsmitteln und Informationen erstellt. Um die Übersicht zu wahren, soll bewusst auf die Anregungen der kirchlichen Amtsträger/-innen fokussiert werden. Wir laden Sie deshalb herzlich ein, uns unter kommunikation@kathbl.ch mitzuteilen, welche Art von Hilfsmitteln, Informationen und Dokumenten Sie auf dieser Plattform wünschen.
Aufgrund von Abwesenheiten während den Herbstschulferien bitten wir um Verständnis, wenn es bei der Beantwortung und Bearbeitung Ihrer Nachricht situativ etwas länger dauern könnte.
Der Schlussbericht zur Pilotstudie, welcher am 12. September veröffentlicht wurde, kann hier heruntergeladen werden:
Wenige Wochen vor der Publikation der Missbrauchsstudie haben die drei Baselbieter Landeskirchen die Resultate der FHNW-Studie über die sozialen Leistungen der Kirchen im Kanton Basel-Landschaft kommuniziert. Die zeitliche Nähe der Veröffentlichung beider Studien ist zufällig. Die Sozialstudie BL kann jedoch hilfreich sein, wenn es darum geht, den Mitgliedern aufzuzeigen, welchen gesamtgesellschaftlichen Nutzen die Kirchen haben. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag im August-Newsletter sowie die folgenden Dokumente zum Download:
Wo fliessen die Kirchensteuern hin?
Die Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeit wurde in den vergangenen Tagen mehrfach mit der Frage nach der Verteilung der Kirchensteuergelder kontaktiert.
Hier ist eine kurze Auflistung der verschiedenen Finanzflüsse an die Kirche:
Von den Kirchensteuern fliesst grundsätzlich kein Geld nach Rom bzw. zum Vatikan. Es wird einzig ein kleiner Beitrag für den Schweizer Mitarbeiter von Kardinal Kurt Koch, dem ehemaligen Bischof von Basel, über den Bistumsbeitrag von der Landeskirche geleistet.
Die Kirchensteuern der natürlichen Personen verbleiben vollständig bei den Kirchgemeinden und werden dort für ihre Zwecke eingesetzt.
Die Quellensteuern der natürlichen Personen gehen bei der Landeskirche ein und werden vollumfänglich an die Kirchgemeinden weitergeleitet.
Vom Kantonsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Landeskirchen werden 50% an die Kirchgemeinden weitergeleitet, der restliche Teil verbleibt bei der Landeskirche.
Die Steuern der juristischen Personen verbleiben bei der Landeskirche.
Nachfolgend eine Grafik über die Mittelverwendung der Landeskirche gemäss den Zahlen aus dem Jahr 2022:
Rund 25% gehen via Finanzausgleich (50% des Kantonsbeitrags) sowie Bausubventionen jedes Jahr an die Kirchgemeinden.
Ein Teil der Spenden geht an das Bistum sowie an die Römisch-Katholische Zentralkonferenz RKZ (vgl. Jahresbericht 2022 der RKZ).
Die Mittelverwendung für das Bildungswesen, die Seelsorge und Diakonie sowie die Missionen betreffen kantonal übergeordnete Leistungen. Die RKZ ihrerseits finanziert in koordinierter Form schweizweite Projekte.
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