top of page

Vorschau auf die Frühjahrssynode 2023

Am Mittwoch, 21. Juni, findet sich die Synode der Landeskirche zu ihrer ordentlichen Sommersitzung ein. Aufgrund der Sanierung des Regierungsgebäudes findet die Versammlung im Bauzeitprovisorium des Regierungsgebäudes an der Kasernenstrasse 31 (ehemaliges Lehrer/innen-Seminar) statt.


Folgende Hauptgeschäfte stehen auf der Traktandenliste:


Jahresrechnung 2022 mit erfreulichem Resultat

Als wiederkehrende Traktanden muss das Kirchenparlament die Jahres- und Rechenschaftsberichte sowie die Jahresrechnung 2022 genehmigen. Letztere schliesst mit einem Gewinn von CHF 988'656. Budgetiert war ein Verlust von CHF 456’700. Das positive Jahresergebnis resultiert massgeblich aus höheren Steuereinnahmen sowie geringeren Personalkosten aufgrund nicht besetzter Stellen.


Genehmigung der Leistungsvereinbarung i.S. Ehe- und Partnerschaftsberatung zwischen der Landeskirche dem Kanton BL, rückwirkend für die Dauer vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026

Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt die von der Landeskirche betriebene Ehe- und Partnerschaftsberatung bisher mit einem jährlichen Beitrag von CHF 30'000. Dies geschah in der Vergangenheit relativ formlos. Nun trat im Juni 2019 das neue Staatsbeitragsgesetz (SGS 360) in Kraft, welches von den kantonalen Behörden verlangt, dass sie künftig solche Betriebsbeiträge mittels schriftlichen, öffentlich-rechtlichen Vertrags (Leistungsvereinbarung) oder in Form einer Verfügung zuspricht. Rechtsverhältnisse, die vor dem 27. Juni 2019 begründet wurden, enden spätestens im Jahr 2023 und müssen für eine Weitergeltung in die neuen rechtlichen Gefässe der Leistungsvereinbarung oder der Verfügung gegossen werden. Dies gilt auch für die Beiträge, welche der Kanton Basel-Landschaft der Landeskirche für den Betrieb der Ehe- und Partnerschaftsberatung zuspricht.


Genehmigung des Archivierungsvertrags, datiert vom 16. Februar 2023, zwischen der Landeskirche und dem Staatsarchiv des Kantons BL

Die Landeskirche verfügt beim Staatsarchiv des Kantons BL über ein Privatarchiv und übergibt periodisch alle fünf Jahre Unterlagen, d.h. archivwürdige Akten des 20. und 21. Jahrhunderts, als Depositum. Nun hat das Staatsarchiv festgestellt, dass noch kein Archivierungsvertrag mit der Landeskirche erstellt worden ist und holt dies mit dem vorliegenden Vertrag nach.


Erweiterung des Fachbereichs und Umbenennung der Fachstelle Jugend BL in neu «Fachbereich Jugend und Familie BL», ergänzt mit dem Aufgabengebiet Familie

Auf den 31. Januar 2023 hat die Leiterin der Fachstelle Jugend gekündigt. Der Landeskirchenrat hat in der Folge eine Konzeptkommission eingesetzt und beauftragt, die Ausrichtung der Stelle zu überprüfen.

Diese Konzeptkommission empfiehlt, das Zielpublikum bzw. den Fokus des Fachbereichs zu erweitern: von der Jugend zu Kindern und Familien sowie jungen Erwachsenen.

Um dem erweiterten Auftrag gerecht zu werden, muss die personelle Ausstattung des Fachbereichs von jetzt 170% auf 220% erhöht werden.


Erste Lesung zur Teilrevision der Kirchenverfassung (KiV)

Der Landeskirchenrat hat in der Frühjahrssynode 2021 den Auftrag erhalten, eine Änderung der Kirchenverfassung (KiV) im Hinblick auf eine erleichterte Fusion von Kirchgemeinden zu prüfen und dazu eine Vorlage zuhanden der Synode zu erarbeiten. Da die letzte generelle Teilrevision der Verfassung bereits rund zehn Jahre zurückliegt, setzte der Landeskirchenrat eine Arbeitsgruppe ein, welche in mehreren Sitzung einen Vorschlag für eine Teilrevision ausarbeitete. Dieser Vorschlag wurde Ende November 2022 in die Vernehmlassung geschickt. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf den 20. Januar 2023 festgelegt und später bis zum 17. Februar 2023 verlängert.

Insgesamt sind 33 Stellungnahmen eingegangen. Diese bezogen sich vor allem auf die Zusammensetzung der Synode und des Landeskirchenrats. Die Mehrheit wünscht, dass die pastorale Seite weiterhin in den Gremien vertreten sein soll.

Nun wird eine Kompromisslösung erarbeitet. Alle Änderungen sind durch die Synode zu beschliessen und anschliessend durch eine Volksabstimmung in Kraft zu setzen. Die erste Lesung ist für diese Frühjahrssynode geplant, die zweite Lesung und Beschlussfassung für die Herbstsynode 2023. Somit ist die Durchführung der landeskirchlichen Volksabstimmung im Jahr 2024 und die Inkraftsetzung im 2025 möglich.


Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften sind ab morgen, 1. Juni, auf www.kathbl.ch/dokumente/ unter der Rubrik «Synodenunterlagen» abrufbar.

Comments


bottom of page