Am 9. Juni wurde die überabeitete Verfassung der Röm.-kath. Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft von den stimmberechtigten Mitgliedern mit 88.56 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 19.73 Prozent.
Landeskirchenratspräsident Ivo Corvini-Mohn zeigt sich erfreut über die deutliche Zustimmung zur Änderung der Kirchenverfassung: «Das klare Votum von 88.56 Prozent bestätigt, dass unsere Mitglieder die Änderungen klar befürworten. Mit der teilrevidierten Kirchenverfassung passen wir uns den aktuellen Gegebenheiten an und können als Kirche in Zukunft flexibler agieren».
Zum Abstimmungsverhalten in den einzelnen Gemeinden
Die detaillierten Abstimmungsresultate pro Kirch- bzw. politische Gemeinde können hier heruntergeladen werden:
Natürlich hat es uns interessiert, welche Gemeinde denn am fleissigsten abgestimmt hat. In absoluten Zahlen ist die Sache wenig überraschend: Von den 5'391 Stimmberechtigten der mitgliederstärksten Kirchgemeinde im Kanton, die zehn politische Gemeinden umfassende Kirchgemeinde Liestal, haben 938 ihre Stimme abgegeben.
Im relativen Verhältnis zur Anzahl Stimmberechtigter hingegen führt die Kirchgemeinde Röschenz mit einer Wahlbeteiligung von 35.8 Prozent. 295 von 824 Stimmberechtigten haben ihren Wahlzettel ausgefüllt. Auf Platz zwei folgt die Kirchgemeinde Pfeffingen mit einer Wahlbeteiligung von 34.75 Prozent (196 von 564 Stimmberechtigten).
In der Oberbaselbieter (politische) Gemeinde Häfelfingen hingegen ist von den 15 Stimmberechtigten niemand an die Urne bzw. an den Briefkasten gegangen. Bei den Kirchgemeinden hatte Waldenburgertal mit 7.76 Prozent die tiefste Stimmbeteiligung (150 von 1933 verteilten Wahlzetteln).
Gleich aus mehreren (politischen) Gemeinden fand die Vorlage 100 Prozent Zustimmung, was jedoch an der geringen Anzahl Stimmenden in diesen Gemeinden liegt. Von den Kirchgemeinden hatte Muttenz mit 93.48 Prozent den höchsten Anteil an Ja-Stimmen, gefolgt von Blauen mit 92.86 Prozent. Auf der anderen Seite des Spektrums liegen die beiden Laufentaler Kirchgemeinden Nenzlingen und Wahlen mit 70 bzw. 74 Prozent Zustimmung. Aus den politischen Gemeinden Hemmiken und Hersberg lagen die Ja- und die Nein-Stimmen gleichauf.
Zu guter Letzt noch die Kirchgemeinden mit den meisten ungültigen und leeren Stimmzetteln: 20 Prozent der abgegebenen Stimmen aus der Kirchgemeinde Burg i.L. waren ungültig und aus Nenzlingen kam jeder zehnte Stimmzettel unbeschrieben zurück.
Die wichtigsten Änderungen bei der Teilrevision
Anstoss für die Teilrevision der Kirchenverfassung gab eine Motion der Synode zur erleichterten Fusion von Kirchgemeinden. Durch die Annahme der Verfassungsrevision wird diese erleichterte Fusion von Kirchgemeinden ermöglicht: Für Änderungen im Bestand der Kirchgemeinden müssen künftig lediglich in den betroffenen Kirchgemeinden Volksabstimmungen durchgeführt werden, und nicht mehr in der gesamten Landeskirche. Gemäss dem neuen § 6 des basellandschaftlichen Kirchengesetzes kann die Landeskirche nämlich in Form eines kirchlichen Erlasses (Verordnung) festlegen, wie die Gliederung der Landeskirche in Kirchgemeinden geregelt ist.
Weiter werden Zusammensetzung und Mitgliederzahl verschiedener Gremien auch den kirchlichen Strukturen angepasst und diverse kirchliche Begriffe ersetzt, wodurch das duale System der Röm.-kath. Kirche im Kanton Basel-Landschaft und in vielen weiteren Kantonen, welches die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Aufgaben der pastoralen und der staatskirchenrechtlichen Seite regelt, besser zum Ausdruck kommen kann.
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