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Schoggi und Bier während der Fastenzeit?

Wir schliessen diesen Fastenzeit-Newsletter mit ein paar Kostproben über die grosszügigen Auslegungen der Fastenregeln.


Heute kommt uns beim Gedanken, was denn so gefastet werden könnte, schnell die Schokolade in den Sinn. Das passt natürlich zum Grundgedanken des Fastens: Wir verzichten bewusst auf etwas, das wir eigentlich begehren.


Aus rein kirchlicher Sicht jedoch wäre Schokolade durchaus erlaubt. Zu verdanken haben wir dies Papst Pius V., der 1569 nach einer Degustation der damals noch in flüssiger Form gereichten «Xocoatl» gesagt haben soll: «Potus non frangit ieunium» – «Schokolade bricht das Fasten nicht». Ihm schmeckte drum das bittere Getränk nicht (gut hat er keine Schweizer Milchschoggi probiert).


Einen handfesten Glaubensstreit über die Schokolade gab es dann doch noch zu Beginn des 17. Jahrhunderts. Die Dominikanermönche waren für ein Verbot während der Fastenzeit, die Jesuiten dagegen. Entschieden hat dann ein Kardinal: Schoggi geht!


Fastenbier

Das kalorienreiche Bier diente früher den Mönchen zur Stärkung bei ihrer körperlichen Arbeit. Während der Fastenzeit war jedoch Alkohol ebenfalls verboten.

Einige Mönche, die nicht auf ihren geliebten Gerstensaft verzichten wollten, fragten direkt beim Papst nach, wie denn die Fastenregel «Liquida non frangunt ieunum» - «Flüssiges bricht das Fasten nicht» interpretiert werden müsste. Der Papst bat um eine Kostprobe und so schickten die Mönche ein extra gebrautes Fastenbier nach Rom. Nach dem langen Weg in die ewige (und ebenso heisse) Stadt war das Bier bereits verdorben und so entschied der Papst, dass dieses ungeniessbare Gebräu für die Fastenzeit gerade recht sei. Seither ist das Bier in der Fastenzeit erlaubt. Jeder Mönch durfte damals angeblich fünf Liter davon trinken – nicht pro Fastenzeit, sondern pro Tag!


Fastenschlaumeiereien hinter Klostermauern

Verschiedene Überlieferungen berichten darüber, welche kreative Ideen entwickelt wurden, wie gerade die kirchlichen Würdenträger auch während der Fastenzeit von ihren geliebten Leckereien naschen konnten, ohne dabei die offiziellen Fastengebote zu brechen. Da im Gegensatz zum Fleisch der Verzehr von Fisch erlaubt war, wurde beispielsweise die Zoologie recht grosszügig ausgelegt.


So soll anlässlich des Konstanzer Konzils im 15. Jahrhundert der Fischotter und der Biber zu einer Fischart erklärt worden sein, denn schliesslich hält sich dieses Nagetier ja überwiegend im Wasser auf. Der schuppige Schwanz des Bibers sieht mit etwas Fantasie sogar ein bisschen nach Fisch aus. Angeblich soll diese Neudeklaration fast zur Ausrottung dieser Tierart geführt haben.


Da eine Gans mit den Füssen im Wasser paddelt, war zumindest der unter Wasser stehende Teil ja auch so etwas wie ein Fisch.


Überliefert sind auch Geschichten über Spanferkel, die in den Klosterbrunnen geschmissen, wieder herausgezogen und somit kurzerhand zu Wassertieren erklärt wurden oder Schweine, die aus dem gleichen Grund im Wasser ertränkt wurden. Einer weiteren Legende nach soll sich ein Abt über einem Braten bekreuzigt und die Worte «baptisto te carpem» - «Ich taufe dich Karpfen» - gesprochen haben.


Herrgottsbscheisserle

Bauernschlaue Mönche im schwäbischen Zisterzienserkloster Maulbronn sollen auf die Idee gekommen sein, mit Spinat vermischtes Fleisch in einer Tasche aus Nudelteig vor dem Herrgott zu verstecken - geboren war die berühmte schwäbische «Maultasche», die aus dem genannten Grund auch «Herrgottsbscheisserle» genannt wurde.


Natürlich gilt hier wie bei allen Überlieferungen:

Se non è vero, è molto ben trovato

Giordano Bruno (1582)



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