Am 21. Juni tagte die Synode der Röm.-kath. Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft unter der Leitung von Béatrix von Sury d’Aspremont. Die Versammlung fand im Bauzeitprovisorium des Regierungsgebäudes an der Kasernenstrasse in Liestal statt.
Jahresrechnung 2022 mit erfreulichem Resultat
Als wiederkehrende Traktanden hatte das Kirchenparlament die Jahres- und Rechenschaftsberichte sowie die Jahresrechnung 2022 zu genehmigen. Letztere schliesst mit einem Gewinn von CHF 988'656. Budgetiert war ein Verlust von CHF 456'700. Das positive Jahresergebnis resultiert massgeblich aus höheren Steuereinnahmen sowie geringeren Personalkosten aufgrund nicht besetzter Stellen.
Die Jahres- und Rechenschaftsberichte sowie die Jahresrechnung 2022 wurden einstimmig genehmigt.
Das Kirchenparlament zog es mit 46 zu 23 Stimmen vor, über die Empfehlung der Prüfungskommission zur sofortigen Ausschüttung einer halben Million Franken an die Kirchgemeinden erst an der Herbstsynode, zusammen mit dem Budget 2024, zu beraten.
Genehmigung der Leistungsvereinbarung i.S. Ehe- und Partnerschaftsberatung zwischen der Landeskirche dem Kanton BL
Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt die von der Landeskirche betriebene Ehe- und Partnerschaftsberatung mit einem jährlichen Beitrag von CHF 30'000. Dies geschah in der Vergangenheit relativ formlos. Mit Inkrafttreten des neuen Staatsbeitragsgesetzes müssen solche Betriebsbeiträge mittels schriftlichen, öffentlich-rechtlichen Vertrags (Leistungsvereinbarung) oder in Form einer Verfügung zugesprochen werden. Rechtsverhältnisse, die vor dem 27. Juni 2019 begründet wurden, enden spätestens im Jahr 2023 und müssen für eine Weitergeltung in die neuen rechtlichen Gefässe der Leistungsvereinbarung oder der Verfügung gegossen werden.
Diese Leistungsvereinbarung i.S. Ehe- und Partnerschaftsberatung zwischen der Landeskirche dem Kanton BL, rückwirkend für die Dauer vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026, wurde einstimmig genehmigt.
Genehmigung Archivierungsvertrag zwischen Landeskirche und Staatsarchiv BL
Die Landeskirche verfügt beim Staatsarchiv des Kantons Basel-Landschaft über ein Privatarchiv und übergibt periodisch alle fünf Jahre Unterlagen, d.h. archivwürdige Akten des 20. und 21. Jahrhunderts, als Depositum. Nun hat das Staatsarchiv festgestellt, dass noch kein Archivierungsvertrag mit der Landeskirche erstellt worden ist.
Der ausgearbeitete Archivierungsvertrag wurde einstimmig genehmigt.
Erweiterung der Fachstelle Jugend BL, neu «Fachbereich Jugend und Familie BL»
Im Zuge der Stellenkündigung durch die Leiterin der Fachstelle Jugend hat der Landeskirchenrat eine Konzeptkommission eingesetzt und beauftragt, die Ausrichtung der Stelle zu überprüfen. Das Resultat ist die Erweiterung des Zielpublikums bzw. den Fokus des Fachbereichs von der Jugend zu Kindern und Familien sowie jungen Erwachsenen. Um dem erweiterten Auftrag gerecht zu werden, muss die personelle Ausstattung des Fachbereichs von jetzt 170% auf 220% erhöht werden.
Dem Antrag zur Erweiterung des Fachbereichs wurde einstimmig und den zusätzlichen Personalkosten mit grossem Mehr zugestimmt.
Erste Lesung zur Teilrevision der Kirchenverfassung
Die erste Lesung der Teilrevision der Kirchenverfassung (KiV) bildete das Hauptgeschäft der Versammlung. Während die Erleichterung von Zusammenschlüssen von Kirchgemeinden unbestritten schien, führte die Reduktion von heute 94 auf 70 Mitglieder der Synode, die neu «Kirchenparlament» heissen soll, zu einzelnen Wortmeldungen. Intensiv diskutiert wurde über die Vertretung und das Stimmrecht der pastoralen Mitarbeitenden in die Behörden der Landeskirche.
Die zweite Lesung und Beschlussfassung ist für die Herbstsynode 2023 geplant und wird anschliessend durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt. Somit ist die Durchführung der landeskirchlichen Volksabstimmung im Jahr 2024 und die Inkraftsetzung im 2025 möglich.
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