Die Finanzkommission des Bistums Basel (FIKO) hat die Ergebnisse der von kirchlicher Seite in Auftrag gegebenen Vorstudie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche Schweiz und die seitens der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) und der Konferenz der Ordensgemeinschaften und anderer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz (KOVOS) beschlossenen Massnahmen intensiv diskutiert. Die Weiterführung der Studie für eine möglichst vollständige Aufklärung und wo immer noch möglichen Wiedergutmachung gegenüber den Opfern, wird vorbehaltlos unterstützt. Die Massnahmen für die Aufklärung vergangener, respektive für den Umgang mit allfälligen künftigen Missbrauchsfällen müssen rasch umgesetzt werden.
Die FIKO anerkennt die vom Bischof des Bistums Basel bereits ergriffenen Massnahmen. So werden seit 2004 Präventionskurse zum Thema „Nähe und Distanz“ durchgeführt, seit 2016 im gesamten Bistum obligatorisch. 2020 hat der Bischof nach Vernehmlassung bei den kantonalen katholischen stattkirchenrechtlichen Körperschaften für das Bistum Basel ein aktualisiertes Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld umgesetzt.
Der von der Synode der katholischen Landeskirche Luzern angedrohte Entzug von finanziellen Mitteln für die Finanzierung des Bistums Basel, ist aus Sicht der FIKO nicht zielführend und gefährdet das gegenseitige Vertrauen in das konstruktive Miteinander innerhalb des dualen Systems nachhaltig. Dieser Entscheid kann zu einer Entsolidarisierung unter den Bistumskantonen führen. Die Finanzierung zentraler Aufgaben und Dienstleistungen des Bistums durch die Landeskirchen wäre nicht mehr gewährleistet.
Die kantonalen katholischen Körperschaften unterstützen in ihrem Zuständigkeitsbereich den Bischof und seine Mitarbeitenden bei allen Präventionsmassnahmen und in der Aufarbeitung erfolgter sexueller Übergriffe durch kirchliche Mitarbeitende.
Eine erfolgreiche Umsetzung der Massnahmen benötigt aus Sicht der FIKO schweizweit ein gemeinsames, entschiedenes Handeln seitens der Bistümer, Ordensgemeinschaften und den kantonalen katholischen Körperschaften.
Dr. Christian Griss-Elber
Präsident der Finanzkommission der kantonalen römisch-katholischen Körperschaften im Bistum Basel
Faktenbox Aufgabenbereich und Zusammensetzung der FIKO Die Finanzkommission besteht aus je einer Vertretung der Exekutiven der kantonalen römisch-katholischen Körperschaften des Bistums Basel (AG, BE, BL, BS, JU, LU, SH, SO, TG und ZG). Sie unterstützt den Bischof in der Erfüllung seiner Aufgaben durch Bereitstellung eines Bistumsbeitrags und beratet ihn bei seinen Entscheiden über die Verwendung des Budgets.
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