Streamt Ihre Pfarrei Gottesdienste, Gemeindeanlässe oder Videos, in denen geschützte Musik aufgeführt wird? Diese Nutzung ist kostenpflichtig und muss bei der SUISA angemeldet werden.
Aufgrund der Pandemie hat die SUISA für 2020 und 2021 keine zusätzlichen Lizenzkosten für das Streaming von Gottesdiensten, Gemeindeanlässen oder Videos mit geschützter Musik bei den Kirchen geltend gemacht. Seit Januar 2022 ist das (Live-)Streaming durch die Kirchen zusätzlich zu lizenzieren.
Ab 2023 müssen die Pfarreien die Urheberrechtsentschädigungen für das Aufführen von urheberrechtlich geschützter Musik in gestreamten Gottesdiensten, Gemeindeanlässen und Videoaufnahmen selber bezahlen.
Das Anmeldeformular ist jeweils innert 30 Tage nach der Veranstaltung oder Veröffentlichung eines Videos bei der SUISA einzureichen. Auf dem Anmeldeformular
ist zu beachten, dass die Frage 6 (Livestream gleichzeitig mit Publikum vor Ort) bei Gottesdiensten und bei Anlässen ohne Eintritt nicht beantwortet werden muss. Diese Veranstaltungen laufen über den Gesamtvertrag mit der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ).
Weitere Informationen zum Streaming und den Lizenzbedingungen stehen auf der Website www.suisa.ch.
Werden bei gestreamten Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen
Liedblätter eingeblendet, ist für diese Einblendung eine gesonderte Lizenzierung mit der VG Musikedition in Deutschland notwendig.
E-Mail: mig@vg-musikedition.de
Telefon: +49 561 109 62 30
Für Fragen zum Urheberrecht oder bei Anfragen von Verwertungsgesellschaften steht die
Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) gerne unter den folgenden Koordinaten zur Verfügung:
E-Mail: info@rkz.ch
Telefon: 044 266 12 00
Web: www.rkz.ch
Das Faktenblatt der RKZ zum Livestreaming von Gottesdiensten kann hier heruntergeladen werden:
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