Wissen Sie, was ein Faktotum ist? Das ist die Bezeichnung für eine Person, die seit Jahren still und treu alle möglichen Arbeiten erledigt, nur selten dafür gelobt, dafür aber umso mehr vermisst wird, wenn sie einmal fehlt.
Das blaue Kirchengesangbuch erinnert an ein solches Faktotum. Stets liegt es treu da und wird genau dann so richtig begehrt, wenn mal an einem ganz grossen Gottesdienst die Kirchengesangbücherregale leergeräumt sind. Mit einer Auflage von über einer halben Million Exemplaren hat es jeden Bestseller in der Schweiz übertrumpft - und doch kennen nur wenige das gesamte Potenzial, das in seinen 959 hauchdünnen Seiten schlummert.
Nun ist das blaue Kirchengesangbuch bereits ein Vierteljahrhundert alt und kann nicht mehr allen aktuellen Bedürfnissen des heutigen Kirchengesangs gerecht werden.
Seit 2019 ist darum die Arbeitsgruppe AG Chance Kirchengesang daran, neue Kirchengesangs-Medien zu entwickeln. Eine breit angelegte Umfrage hat ergeben, dass auf ein gedrucktes Buch auch weiterhin nicht verzichtet werden soll.
Neue Gesänge für neue Gottesdienstformate, mehrsprachiges Singen, die Möglichkeit der Langlebigkeit dank digitalen Lösungen, einen Print-Shop für individuelle Pfarreianhänge inklusive aller Rechtefreigaben, die Förderung der Singanimation oder das vernetzte Zusammenarbeiten mittels digitaler Tools – das sind nur einige Punkte, die bei der Neulancierung berücksichtigt werden.
Anlässlich der gestrigen Kirchgemeindekonferenz hat Sandra Rupp Fischer, Projektleiterin
von «Chance Kirchengesang», das Projekt vorgestellt. Die Präsentationsfolien finden Sie hier:
Aufgrund der liturgischen Bedeutung der Kirchenmusik sieht der Landeskirchenrat die Notwendigkeit einer Ablösung des bestehenden Kirchgesangbuchs. Solidarisch mit den kantonalkirchlichen Körperschaften in der Deutschschweiz empfiehlt er, dem Gesuch des Vereins Kirchengesangbuch Schweiz zu entsprechen und zwischen 2024 bis 2027 einen in Tranchen geteilten Verpflichtungskredit in der Höhe von gesamthaft CHF 50'000 zu gewähren, zudem ein rückzahlbares, ungedecktes und verzinsliches Darlehen von CHF 120'000 (Zinssatz 1% p.a.) ab 1. Januar 2024 und rückzahlbar ab 2027 gemäss separater Vereinbarung.
Diese Anträge werden der Synode an ihrer Herbstsitzung vom 29. November vorgelegt.
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