Die Nachricht hat in der Vorweihnachtszeit 2018 weit über die Region hinaus für Aufsehen gesorgt: In der Kasse der Kirchgemeinde Grellingen fehlte ein sechsstelliger Geldbetrag.
Sämtliche regionalen Medien haben damals über den Fall berichtet.
Im Mai 2021 wurde die ehemalige Kassierin der Kirchgemeinde und der damaligen CVP Baselland vom Baselbieter Strafgericht wegen mehrfacher, teilweise qualifizierter Veruntreuung und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Als strafmildernd wirkte sich die zwischenzeitliche Rückzahlung des Deliktbetrags von insgesamt rund 400'000 Franken an die Kirchgemeinde und die ebenfalls geschädigte CVP Baselland aus.
Gegen dieses Urteil hat die Ex-Kassierin Berufung eingelegt.
Im Januar 2023 hat nun das Kantonsgericht als nächsthöhere Instanz entschieden und das Urteil auch auf die falsche Anschuldigung gegen die Kirchgemeindepräsidentin ausgeweitet, weshalb die Strafe auf 30 Monate erhöht wurde, darunter eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
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