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Teilrevision der Kirchenverfassung (KiV) geht in die Vernehmlassung

Der Landeskirchenrat hat am 17. Juni 2021 von der Synode den Auftrag erhalten, eine Änderung der Verfassung der Landeskirche vom 10. Februar 1976 im Hinblick auf eine erleichterte Fusion von Kirchgemeinden zu prüfen und dazu eine Vorlage zuhanden der Synode zu erarbeiten.


Da die letzte generelle Teilrevision der Kirchenverfassung (KiV) bereits rund zehn Jahre zurückliegt, setzte der Landeskirchenrat eine Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, die erwähnte Motion mit einem entsprechenden Vorschlag umzusetzen und gleichzeitig weitere Revisionspunkte aufzunehmen. Die grossmehrheitlich auf der Grundlage des Vorschlags der Arbeitsgruppe basierende Vernehmlassung hat der Landeskirchenrat an seiner Sitzung vom 17. November 2022 verabschiedet.


Die Frist läuft bis 31. Januar 2023.


Den vollständigen Bericht zur Vernehmlassung finden Sie hier:


Die synoptische Darstellung mit den vorgeschlagenen Änderungen finden Sie hier:


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