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Covid19: Aufhebung aller Massnahmen und Dank der Bistums-Taskforce

Ab morgen Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit beginnt die normale Lage. Die Kantone sind wieder für die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zuständig und es steht ihnen frei, bestimmte Schutzmassnahmen weiter beizubehalten (Bsp. Maskenpflicht in Spitälern oder Altersheimen). Das Kantonsspital Baselland hat beispielsweise bereits kommuniziert, dass die Maskenpflicht aktuell noch bestehen bleibt.

Es bleibt eine Übergangsphase bis Frühling 2023 mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit des Bundes und der Kantone.

Die Covid-Taskforce des Bistums Basel, deren Informationen wir auch auf unseren Kanälen publiziert haben, veröffentlicht keine FAQ mehr. Sie bittet die zuständigen Personen, vor Ort wachsam zu bleiben und ggf. verhältnismässig Massnahmen zu ergreifen – beispielsweise mit Hygienemassnahmen oder einer Maskenpflichtempfehlung. Für die umsichtige und verantwortungsvolle Umsetzung der jeweiligen Massnahmen dankt die Taskforce herzlich. Ebenso dankt sie für das vielfältige Engagement und die verständnisvolle Unterstützung während der vergangenen zwei Pandemiejahre. Sie lädt nun alle ein, den Film nicht einfach zurückzudrehen und wie vor zwei Jahren wieder weiterfahren zu wollen, sondern aus dem Erlebten zu lernen und Neues zu wagen. Dafür wünscht sie allen Mut und Langmut.



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