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Allerheiligen, Allerseelen, Totensonntag - was ist schon wieder der Unterschied?

Morgen Dienstag, 1. November feiern wir Allerheiligen und übermorgen Mittwoch, 2. November Allerseelen. Da beide Tage bei uns im Baselbiet keine gesetzlichen Feiertage sind, kann es schnell mal ein «Gnusch» zwischen diesen beiden Gedenktagen geben.


Den Auftakt macht die kirchliche Prominenz: An Allerheiligen soll, wie der Name es bereits deutet, der Heiligen gedacht werden - jedoch nicht nur der offiziell heiliggesprochenen, sondern auch jener Menschen, die es (noch) nicht bis zur Kanonisierung geschafft haben und von denen nur Gott weiss, dass sie heilig sind. Es ist ein gesetzlicher Feiertag in unserem Nachbarkanton Solothurn und in den ans Baselbiet angrenzenden Aargauer Bezirken.


Der Folgetag gilt dann allen Verstorbenen und deren Seelen als Gedenktag, eben Allerseelen. Die Kalendernachbarschaft mit den oben genannten religiösen Vorbildern ist natürlich kein Zufall.


Das wäre also geklärt. Nun aber kommt noch der Totensonntag, auch «Ewigkeitssonntag» genannt, ins Spiel. Dabei handelt es sich quasi um die reformierte Version von Allerseelen, denn die evangelischen Kirchen gedenken ihren Toten jeweils am letzten Sonntag vor dem ersten Adventssonntag, also dem letzten Sonntag des Kirchenjahres. Dieser variiert jeweils zwischen dem 20. und dem 26. November und wird in der katholischen Kirche als «Christkönigstag» gefeiert.

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